Danke Bundesverfassungsgericht!
Ich habe endlich die Zeit gefunden, mich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich des Lissabon-Vertrages zu beschäftigen. Es ist wie immer keine seichte Bettlektüre. Und dennoch finde ich gerade Urteile des Bundesverfassungsgerichtes sehr interessant.
Das Bundesverfassungsgericht ist meiner Meinung nach nicht umsonst in der Bevölkerung sehr beliebt. Als Hüter der Verfassung, und der Grundrechte wahrt es die wichtigsten Ideale und Grundwerte Deutschlands. Prinzipiell kann jeder eine Verfassungsbeschwerde einreichen, sofern er sich durch staatliches handeln in seinen Grundrechten eingeschränkt sieht.
Ich bin nicht gegen die Europäische Union. Grundsätzlich bin ich sogar dafür, das Europa näher zusammenrückt. Jedoch möchte ich dabei sichergestellt wissen, dass die Ideale und Grundwerte Deutschlands, welche im Grundgesetz garantiert werden dabei nicht auf der Strecke bleiben. Dies jedoch hätte durch den Lissabon Vertrag geschehen können.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil nun sehr deutlich einige Punkte herausgestellt, die mich erleichtert aufatmen lassen:
- Das Bundesverfassungsgericht, und nicht etwa der Europäische Gerichtshof, ist die letzte und einzig maßgebende Instanz, wenn es um Fragen der Verfassung und der Grundrechte geht. Damit wird jedem Bundesbürger garantiert, dass er durch die Europäische Union nicht schlechter gestellt wird, als es in der Bundesrepublik Deutschland der Fall wäre.
- Zur demokratischen Legitimierung eines Europäischen Gesetzes muss der Bundesrat zustimmen. Selbst, wenn das Gesetz von der EU gegen die Stimme Deutschlands (den Bundesrat) beschlossen würde, so wäre es für Deutschland nichtig.
- Diese Punkte können nur dadurch ausgehebelt werden, dass die Bundesrepublik Deutschland sich eine neue Verfassung gibt.
Die Hürden sind in diesem Falle also extrem Hoch angelegt. Jedoch ist eine Europäische Verfassung dadurch explizit nicht ausgeschlossen. Denkbar wäre, dass die Europäische Union sich selbst eine Verfassung gibt, die in der Bundesrepublik Deutschland in einer Volksabstimmung demokratisch Legitimiert würde, und somit die alte Verfassung ablöst.
Dafür jedoch ist die Zeit noch nicht reif. Zu viele Fragen in der Europäischen Union bedürfen noch der Klärung und Verbesserung. Es muss die Prämisse gelten, dass die Bürger der Europäischen Union nicht schlechter gestellt sind, als durch die Verfassung Ihrer souveräner Staaten. Eine Annäherung ist wichtig, aber dabei darf es keine Reibungsverluste geben.
Nationalstolz ist in Deutschland aufgrund des geschichtlichen Hintergrundes verpönt. Allerdings hat sich aus diesem geschichtlichen Hintergrund auch das Bundesverfassungsgericht entwickelt. Durch die selbst auferlegte richterliche Selbstbeschränkung, welche International wirklich hervorsticht und vielen anderen Staaten als Vorbild dient, empfinde ich schon ein wenig Stolz. Und darüber hinaus eine tiefe Hochachtung und Anerkennung gegenüber den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichtes.
Ein solch scharfes und demokratisches Schwert wünsche ich allen Bürgern der Welt. Das Bundesverfassungsgericht und sein sich ständig weiterentwickelndes Verfassungsverständnis entwickelte sich aus dem furchtbarsten Kapitel der Deutschen Geschichte. Es nun der Europäischen Union zu opfern wäre nicht nur falsch, sondern grob fahrlässig.



