Was geschieht mit Websites, die nicht gekennzeichnet werden?

Juni 27th, 2009 | Tags: , ,

Kaum hat der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen durchgewunken, kommt eine neue Nachricht. Laschet fordert Altersgrenzen für Internetseiten. Bei genauer Betrachtung fordert er für Webseiten ein System, das bereits für Filme (FSK) und Computerspiele (USK) verwendet wird.

Laschet fordert:

“Entweder müssten die Anbieter die Seite selbst kennzeichnen oder eine unabhängige Prüfstelle eingesetzt werden.”

Die Blogossphäre schmunzelt. Betrachtet man den aktuellen Netcraft Report vom Juni 2009, so stellt man fest, dass es ca. 240 Millionen Websites gibt. Im letzten Monat sind zwei Millionen hinzugekommen. Es stellt sich also die Frage, wie möchte Laschet die Websites kennzeichnen lassen? In Deutschland kann man eine Kennzeichnungspflicht gegebenenfalls gesetzlich durchsetzen. Doch was geschieht mit den Websites in anderen Ländern? Es dürfte schwierig sein einen amerikanischen Website-Betreiber dazu zu ermuntern eine deutsche Alterskennzeichnung anzubringen. Daher muss ein Großteil der Websites von der unabhängigen Prüfstelle geprüft werden. Hat man die immense Anzahl der Webseiten, und den rasanten Zuwachs vor Augen, so kann man es leicht mit einem Lächeln abtun. Es ist schlichtweg unmöglich diese Websites einer Prüfung zu unterziehen.

Nach einem selbstgefälligen Grinsen über die naive Unwissenheit der CDU blieb mir plötzlich die Spucke weg. Denn die Frage, die bisher noch niemand beantwortet oder gestellt hat ist folgende:

Was geschieht mit Websites, die nicht gekennzeichnet werden?

Würde ein solches Gesetz auf den Weg gebracht werden, dann würde zwar eine Prüfstelle eingerichtet, allerdings wäre Sie nicht in der Lage die ihr zugedachte Aufgabe zu erfüllen. Das muss sie jedoch auch nicht. Vielleicht ist das Motiv dieses Vorschlages ein ganz anderes.

Die CDU könnte das Ziel verfolgen eine Argumentationsgrundlage zu schaffen, um Webseiten zu sperren. Die Einrichtung der notwendigen Infrastruktur ist mit dem Zugangserschwernisgesetz beschlossen worden. Die Bereitschaft die Zensurinfrastruktur auch für andere Zwecke zu nutzen ist in der CDU vorhanden. In der letzten Woche hat sich bereits Thomas Strobl für die Sperrung von Killerspieleseiten ausgesprochen. Was spräche dagegen, die Zensurinfrastruktur zu verwenden, um nicht gekennzeichnete Websites zum Wohle aller zu sperren?

Die freiwillige Selbstkontrolle des Netzes wird zweifellos fehlschlagen. Aber vielleicht kalkuliert die CDU genau damit.

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  1. Stefan
    Juni 28th, 2009 at 00:36

    Man könnte auf das Horrorszenario noch einen drauflegen. Eine Prüfstelle, die die Einstufung vornimmt, muss ja irgendwie finanziert werden. Was also liegt näher, als die Einstufung kostenpflichtig zu machen. So hätte man ganz schnell z.B. die lästigen Blogger vom Hals und kommerzielle Anbieter sind unter sich. Wir hätten dann genau das Internet von dem Politik und Wirtschaft seit Jahren träumen.

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